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Über das  Vererben und Erben

Rasch tritt der Tod den Menschen an, es ist ihm keine Frist gegeben, er stürzt ihn mitten aus der Bahn, er reißt ihn fort vom vollen Leben. (Friedrich v. Schiller 1759-1805) Es gibt etliche Familienbeziehungen und Freundschaften, die aufgrund von Streitigkeiten über ein Erbe zerbrochen sind. Diesen Streit kann man verhindern, wenn man sich beizeiten über das Vererben informiert und eine klare Vorsorge für den Todesfall trifft. Sofern nichts schriftlich niedergelegt wurde, wird das Erbe unter den Verwandten und Ehegatten aufgeteilt.  So erbt der Ehegatte neben den  Erben der  1. Ordnung (Kinder, Enkel, Urenkel) insgesamt mehr als neben den Erben der 2. Ordnung ( Geschwister, Nichten/Neffen) oder der 3. Ordnung (Tanten/Onkel, Cousinen/Cousins). Wenn also z.B. noch ein Neffe/eine Nichte lebt, dann kann der überlebende Ehegatte nur ¾ des Nachlasses erben, da der Neffe/die Nichte ¼  des Nachlasses erben können.  Die Frage ist, ob dies wirklich Ihrem letzten Willen entspricht. Um  unbeliebsame  Überraschungen und Streitigkeiten auszuschließen, sollte ein Testament aufgesetzt werden. Dieses geht der gesetzlichen Erbfolge immer vor.  Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten.
    Fachanwältin für Sozialrecht
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Über das  Vererben und Erben

Rasch tritt der Tod den Menschen an, es ist ihm keine Frist gegeben, er stürzt ihn mitten aus der Bahn, er reißt ihn fort vom vollen Leben. (Friedrich v. Schiller 1759-1805) Es gibt etliche Familienbeziehungen und Freundschaften, die aufgrund von Streitigkeiten über ein Erbe zerbrochen sind. Diesen Streit kann man verhindern, wenn man sich beizeiten über das Vererben informiert und eine klare Vorsorge für den Todesfall trifft. Sofern nichts schriftlich niedergelegt wurde, wird das Erbe unter den Verwandten und Ehegatten aufgeteilt.  So erbt der Ehegatte neben den  Erben der  1. Ordnung (Kinder, Enkel, Urenkel) insgesamt mehr als neben den Erben der 2. Ordnung ( Geschwister, Nichten/Neffen) oder der 3. Ordnung (Tanten/Onkel, Cousinen/Cousins). Wenn also z.B. noch ein Neffe/eine Nichte lebt, dann kann der überlebende Ehegatte nur ¾ des Nachlasses erben, da der Neffe/die Nichte ¼  des Nachlasses erben können.  Die Frage ist, ob dies wirklich Ihrem letzten Willen entspricht. Um  unbeliebsame  Überraschungen und Streitigkeiten auszuschließen, sollte ein Testament aufgesetzt werden. Dieses geht der gesetzlichen Erbfolge immer vor.  Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten.
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